
Trotz sehr sorgfältiger Prüfung hat das Finanzamt drei Änderungswünsche für unsere Satzung. Um diesen nachzukommen, laden wir herzlich zu unserer ersten außerordentlichen Mitgliederversammlung ein.
Tagsordnung
TOP 1 Formalien
Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung
TOP 2 Satzungsänderung
Entsprechend der Mail vom Finanzamt soll § 2.3 geändert werden:
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit des Vereins
(3) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(bisher: Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.)
Außerdem sollen §8.3 und §11.5 neu eingefügt werden:
§ 8 Vorstand
(3) Die Mitglieder des Vorstands können für ihren Arbeits- oder Zeitaufwand pauschale Vergütungen (Ehrenamtspauschale) erhalten. Der Umfang der Vergütungen darf nicht unangemessen hoch sein. Maßstab der Angemessenheit ist die gemeinnützige Zielsetzung des Vereins.
§ 11 Beratung und Beschlussfassung des Vorstands
(5) Satzungsänderungen, die auf Anordnung des Finanzamtes oder des Registergerichtes durchzuführen sind und die den Gehalt der Satzung nicht ändern, können vom Vorstand mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Diese sind den Mitgliedern in der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen.
TOP 3 Rück- und Vorschau auf unsere bisherigen und geplanten Angebote
TOP 4 Verschiedenes
Der Vorstand