Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetzes
Viele von euch sind für Umkirch erleben bei Angeboten aktiv, bei denen Lebensmittel verarbeitet werden. Dafür sollte jede:r die Erstbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetzes durchführen.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
1. MITTWOCH, 25. FEBRUAR 2026, 9:00 UHR im Rentamt (Hauptstraße 7)
Vor Ort gibt es eine Schulung durch die Firma MBS GmbH (ca. 60 Minuten). Die Kosten von 37 Euro pro Person trägt der Verein. Bitte meldet euch dafür bis zum 20.02.2026 bei Roswitha (alle von Miteinander-Essen), Sabine (alle vom Caféle) oder beim Vorstand über ines@umkirch-erleben.de (alle anderen) an. Für die Anmeldung brauchen wir den vollständigen Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort.
2. ONLINE
Über das Landratsamt/service-bw.de kann die Erstbelehrung auch online durchgeführt werden. Bei der Online-Schulung entstehen keine Kosten für den Verein. Die Videos dazu gibt es in mehreren Sprachen. Zwei Vereinsmitglieder haben die Online-Schulung unlängst durchgeführt und bieten an, dass sie bei der Durchführung unterstützen können, wenn jemand Sorge wegen technischer Probleme hat. Sie würden konkrete Termine anbieten, zu denen man sich im Rentamt trifft und gemeinsam die Videos der Online-Schulung anschaut und anschließend bespricht.
Falls ihr die Schulung online machen wollt, gebt uns bitte auch kurz per Mail an ines@umkirch-erleben.de Bescheid (gern auch, ob mit oder ohne technische Unterstützung). |